50-Hertz-Nachrüstung
Informationen zur 50,2 Hertz Nachrüstung
Am 26. Juli 2012 ist die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) für Photovoltaikanlagen in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung verpflichtet der Gesetzgeber die Netzbetreiber, einen großen Teil der PV-Anlagen zur Sicherstellung der Systemstabilität umzurüsten. Die Verordnung verpflichtet aber auch die Betreiber von PV-Anlagen, ihren Netzbetreiber bei der Umrüstung ihrer PV-Anlage zu unterstützen. Kommen Sie als Anlagenbetreiber Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, kann die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entfallen.
Damit wir einen Überblick über die bei Ihnen eingesetzte Technik erhalten, benötigen wir Ihre Unterstützung. Dazu werden Fragebogen an diejenigen Anlagenbetreiber versendet, deren Anlagen gemäß SysStabV umgerüstet werden müssen.
Bitte füllen Sie diesen Fragebogen vollständig aus und senden Sie ihn unterschrieben innerhalb der per Verordnung vorgegebenen Frist von 4 Wochen an uns zurück. Sollten Ihnen die von uns benötigten Informationen nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Elektroinstallateur.
Nach Rücksendung des vollständig ausgefüllten Fragebogens werden wir diesen auswerten und die weiteren Schritte für die Umrüstung Ihrer PV-Anlage in die Wege leiten. Dies kann jedoch einige Zeit (in der Regel mehrere Wochen) in Anspruch nehmen. Bevor die Umrüstung Ihrer Anlage erfolgt, werden wir oder ein von uns beauftragter Dienstleister uns wieder frühzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wichtige Fragen und Antworten zur Nachrüstung Ihrer Photovoltaikanlage
Warum ist die Nachrüstung erforderlich?
In den letzten Jahren hat die Einspeisung von Strom aus dezentralen Energieerzeugungsanlagen – insbesondere von Photovoltaikanlagen – erheblich zugenommen. In der Vergangenheit sollten sich Photovoltaikanlagen bei Erreichen einer Frequenz von 50,2 Hz unverzüglich abschalten. Im Extremfall wird dadurch aber heute eine Leistung von mehreren Gigawatt vom Netz getrennt. Dadurch entsteht ein Risiko für den sicheren und stabilen Netzbetrieb. Um das hohe Maß an Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten, wurden gemeinsam von der Bundesregierung, den Netzbetreibern und den betroffenen Verbänden Maßnahmen zur Umrüstung von Photovoltaikanlagen erarbeitet.
Was wird genau nachgerüstet?
Nachgerüstet werden müssen Wechselrichter und – falls vorhanden – ein Gerät zum Entkupplungsschutz. Wir sind als Netzbetreiber verpflichtet, die Nachrüstungsmaßnahmen auszuschreiben, das qualifizierte Personal zu beauftragen und fristgerecht die Nachrüstung der betreffenden Anlagen erfolgreich durchzuführen. Damit wir einen Überblick über die bei Ihnen eingesetzte Technik erhalten, bitten wir Sie, den Fragebogen – der an die betroffenen Anlagenbetreiber versendet wird – vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückzuschicken.
Welche Photovoltaikanlagen müssen nachgerüstet werden?
Gemäß der Systemstabilitätsverordnung müssen folgende Photovoltaikanlagen nachgerüstet werden: Photovoltaikanlagen, die am Niederspannungsnetz angeschlossen sind, mit einer installierten Leistung
- von mehr als 10 kWp, die nach dem 31.08.2005 und vor dem 1.1.2012 in Betrieb genommen wurden.
- von mehr als 100 kWp, die nach dem 30.04.2001 und vor dem 1.1.2012 in Betrieb genommen wurden.
Photovoltaikanlagen, die am Mittelspannungsnetz angeschlossen sind, mit einer installierten Leistung von mehr als 30 kWp, die nach dem 30.4.2001 und vor dem 1.1.2009 in Betrieb genommen wurden.
Dabei gelten mehrere Anlagen auf einem Grundstück als eine Anlage, wenn Sie innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten errichtet wurden, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
Welche Frist gilt für die Rücksendung des Fragebogens?
Bitte senden Sie uns den Fragebogen so schnell wie möglich zurück. Gemäß Verordnung müssen Sie den Fragebogen spätestens drei Wochen nach Erhalt vollständig ausgefüllt an uns zurücksenden. Wenn wir den Fragebogen nicht bis zum Ablauf dieser 4-Wochen-Frist erhalten haben, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Vergütung gemäß EEG auszusetzen.
Welche Fristen gelten für die Nachrüstung Ihrer Photovoltaikanlage?
- Nachzurüsten sind Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kWp bis zum 31.8.2013,
- Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 kWp bis zum 31.5.2014 und
- Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 10 kWp bis zum 31.12.2014.
Wann wird Ihre Photovoltaikanlage nachgerüstet?
Um Ihren genauen Umrüstungstermin zu vereinbaren, wird sich eine von uns beauftragte Firma frühzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen. Der Termin wird Ihnen mindestens drei Wochen im Voraus schriftlich durch die beauftragte Firma mitgeteilt. Können Sie den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen, haben Sie die Möglichkeit, bis spätestens eine Kalenderwoche vor dem Terminvorschlag einen neuen Zeitpunkt vorzuschlagen. Dieser darf maximal drei Wochen nach dem ursprünglich vorgeschlagenen Termin liegen.
Worin besteht Ihre Mitwirkungspflicht?
Diese Pflicht beinhaltet unter anderem die Rücksendung des vollständig ausgefüllten Fragebogens sowie das Zustandekommen eines Termins zur Umrüstung innerhalb der genannten Fristen.
Was kostet Ihnen die Umrüstung?
Die Umrüstung der betroffenen Wechselrichter und gegebenenfalls der vorhandenen Entkupplungsschutzeinrichtung(en) ist für Sie kostenlos, es sei denn, Sie möchten von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und selbst eine Firma für die Nachrüstung vorschlagen. Gemäß der Systemstabilitätsverordnung muss diese jedoch von uns als Netzbetreiber beauftragt werden. Die gegebenenfalls durch diesen Auftrag entstehenden Mehrkosten – gegenüber der Beauftragung einer anderen Firma durch uns – müssen Sie selbst tragen. Wenn Sie dieses Wahlrecht ausüben möchten, benennen Sie uns bitte im Fragebogen die gewünschte Firma. Hierbei müssen Sie uns nachweisen, dass es sich um eine Elektrofachkraft handelt und diese die entsprechenden wechselrichterspezifischen Spezialkenntnisse zur 50,2-Hz-Umrüstung besitzt.
Weitere Informationen
Für weitere Fragen zur Nachrüstung Ihrer Anlage wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium, dem Bundeswirtschaftsministerium, den Netzbetreibern, dem Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE), dem BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und dem Bundesverband Solarwirtschaft e. V. Antworten erarbeitet, die Sie unter http://www.solarwirtschaft.de/betreiber.html oder www.bdew.de/50-2Hz oder www.zveh.de/50-2-hz einsehen können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das EVG Kundenbüro. Unsere Mitarbeiter vermitteln Sie an den richtigen Ansprechpartner.
Wir bedanken uns bereits heute für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.