EEG/KWK-G
Seit Inkraftsetzung des novellierten EEG zum 1.12.2006 sind die Netzbetreiber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des § 14 a Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten und des § 15 Transparenz des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erstmalig zum 30.4.2007 verpflichtet, sowohl Bewegungs- als auch Anlagenstammdaten aller in das Netz des Netzbetreiber einspeisenden EEG-Anlagen öffentlich per Internet zugänglich zu machen.
Die Daten sind in Form und Inhalt mit der gesetzlich geforderten Mitteilungs- und Veröffentlichungspflicht an den Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur identisch.
Anmelden von Erzeugungsanlagen
Nutzen Sie für Anmeldungen von Erzeugungsanlagen das Netzanschluss-Portal der Bayernwerk Netz GmbH, dem technischen Betriebsführer der Energieversorgung Gemünden GmbH. Hier gelangen Sie Online zum Netzanschlussportal, um Ihre Anlage anzumelden:
https://www.meinhausanschlussportal.de/de/gemuenden/antrag.html
Informationen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finden Sie hier:
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Die diesjährige Formatvorlage basiert auf einer kategorien- und anlagenscharfen Darstellungsform.
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Vergütungsverzicht, Formulare Biomasse und EEG-Umlage
EEG 2017
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