Netzzugang
Hier finden Sie alle relevanten Musterverträge zum Strom-Netzzugang der Energieversorgung Gemünden GmbH.
1. Netznutzungsvertrag
2. Anschlussnutzungsvertrag
3. Messrahmenvertrag
4. Messstellenrahmenvertrag
5. Netzengpässe
1. Netznutzungsvertrag
2. Anschlussnutzungsvertrag
Anlage 1: Technische Regelwerke
3. Messrahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Messdienstleister im Zusammenhang mit der Durchführung der Messung im Sinne des § 3 Nr.26c EnWG unabhängig von der Energieflussrichtung.
4. Messstellenrahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs i. S. d. § 3 Nr.26b EnWG und gegebenenfalls der Messung i. S. d. § 3 Nr.26c EnWG in den Bereichen Elektrizität und/oder Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers.
5. Netzengpässe – Übertragungsrichtung – prognostizierte Dauer § 15 Abs. 5 und Abs. 4 StromNZV
Gemäß § 15 StromNZV sind Elektrizitätsverteilnetzbetreiber zum Engpassmanagement verpflichtet.
Im Netzgebiet der Energieversorgung Gemünden GmbH bestehen keine Engpässe, die eine Bewirtschaftung der verfügbaren Leitungskapazitäten erforderlich machen. Das Stromnetz ist für die anfallenden Leistungsanforderungen ausreichend dimensioniert.