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Netzdaten

Netzdaten

Hier finden Sie die Strukturmerkmale und netzrelevanten Daten des Stromnetzes der Energieversorgung Gemünden GmbH

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Jahreshöchstlast und Lastverlauf als viertelstündliche Leistungsmessung
(EnWG § 23c, Abs. 3, Nr. 1)
Stand 01.04.26
Netz und Umspannebene Jahreshöchstlast in kW Zeitpunkt Beginn der Viertel Stunde Lastgang
Netzebene MS 5.922 24.11.25 11:30 xls
Umspannebene MS/NS 5.199 09.01.25 17:30 xls
Netzebene NS 5.977 28.07.25 11:45 xls
Gesamt 5.977 xls
Bezug aus vorgelagerter Netz- oder Umspannebene (EnWG § 23c, Abs. 3, Nr. 5) Stand 01.04.26
Netz und Umspannebene Höchstentnahmelast aus vorgelagerten Netzebenen in kW Zeitpunkt Beginn der Viertel Stunde Bezug aus vorgelagerten Netzebenen in kWh Lastgang
Netzebene MS 5.805 24.11.25 11:30 21.825.289 xls
Umspannebene MS/NS 5.199 09.01.25 17:30 19.203.383 xls
Netzebene NS 5.020 09.01.25 17:30 18.469.270 xls
Summe aller Einspeisungen (EnWG § 23c, Abs. 3, Nr. 6) Stand 01.04.26
Mittelspannung Einspeisung Rückspeisung Lastgang
Januar 111.984 kWh
Februar 124.525 kWh
März 343.159 kWh
April 427.892 kWh
Mai 549.974 kWh
Juni 547.249 kWh
Juli 467.007 kWh
August 452.814kWh
September 270.372 kWh
Oktober 182.600 Wh
November 93.162Wh
Dezember 82.348 kWh
Gesamt 3.653.087 kWh xls
Summe aller Einspeisungen (EnWG § 23c, Abs. 3, Nr. 6) Stand 01.04.26
Umspannung Mittelspannung/Niederspannung Einspeisung Rückspeisung Lastgang
Januar 0 kWh
Februar 0 kWh
März 0 kWh
April 0 kWh
Mai 0 kWh
Juni 0 kWh
Juli 0 kWh
August 0 kWh
September 0 kWh
Oktober 0 kWh
November 0 kWh
Dezember 0 kWh
Gesamt 0 kWh 0 kWh xls
Summe aller Einspeisungen (EnWG § 23c, Abs. 3, Nr. 6) Stand 01.04.26
Niederspannung Einspeisung Rückspeisung Lastgang
Januar 118.686 kWh
Februar 142.586 kWh
März 486.432 kWh
April 868.695 kWh
Mai 1.042.846 kWh
Juni 943.299 kWh
Juli 785.002 kWh
August 843.943 kWh
September 467.060 kWh
Oktober 307.577kWh
November 153.360 kWh
Dezember 114.092 Wh
Gesamt 6.273.578 kWh 0 kWh xls

Hier können Sie die Netzdaten der EVG Gemünden als pdf herunterladen. Zum Öffnen von pdfs benötigen Sie den Adobe Reader. Falls Sie ihn nicht auf Ihrem Rechner installiert haben, können Sie ihn von der Adobe-Website kostenlos auf Ihren Rechner laden.

Netzdaten § 23c Abs. 3 Nr. 1
Netzdaten § 23c Abs. 3 Nr. 5
Netzdaten § 23c Abs. 3 Nr. 6

Netzstrukturdaten

Hier finden Sie die Strukturmerkmale und netzrelevanten Daten des Stromnetzes der Energieversorgung Gemünden GmbH

Netzstrukturdaten gemäß § 23c Abs. 1 Nr. 1 – 10 EnWG, Stand: 31.12.2025
Stromkreislängen (§ 23c Abs. 1 Nr. 1 EnWG) 31.12.2025
Mittelspannung (MS) – Kabel 55,4 km
Niederspannung (NS) – Kabel 220,8 km
Mittelspannung (MS) – Freileitung 5,0 km
Niederpannung (NS) – Freileitung 11,9 km
Installierte Leistung (eigene Trafos)
(§ 23c Abs. 1 Nr. 2 EnWG)
31.12.2025
Umspannebene MS/NS (eigene Trafos)
25.005 kVA
Umspannebene MS/NS (kundenseitige Trafos)
12.620 kVA
Entnommene Jahresarbeit (Letztverbraucher, Weiterverteiler und eigene Netze)
(§ 23c Abs. 1 Nr. 3 EnWG)
31.12.2025
Netzebene MS 23.762.462 kWh
Umspannebene MS/NS 19.083.078 kWh
Netzebene NS 21.840.031 kWh
Anzahl Entnahmestellen (Letztverbraucher, Weiterverteiler und eigene Netze) (§ 23c Abs. 1 Nr. 4 EnWG) 31.12.2025
Netzebene MS 93 Stück
Umspannebene MS/NS 75 Stück
Netzebene NS 5.835 Stück
Netzanschlüsse des Vorjahres nach Bearbeitungshorizont 31.12.2025
Netzebene MS (> 3 Monate)
0 Stück
Umspannebene MS (> 6 Monate)
1 Stück
Netzebene MS (Gesamt)
5 Stück
Netzebene nS (> 3 Monate)
20 Stück
Umspannebene NS (> 6 Monate)
11 Stück
Netzebene NS (Gesamt)
191 Stück
Abgeschlossenen Vereinbarungen nach § 14a Absatz 1 Satz 1 31.12.2025
Gesamt 206 Stück
Einwohnerzahl (§ 23c Abs. 1 Nr. 5 EnWG)  31.12.2025
Netzgebiet 10.098 Personen
Flächen (§ 23c Abs. 1 Nr. 6 u. Nr. 7 EnWG) 31.12.2025
Versorgte Fläche 8,15 km²
Geographische Fläche 75,06 km²
Anzahl Entnahmestellen (§ 23c Abs. 1 Nr. 8 EnWG) 31.12.2025
mit registrierender Lastgangsmessung (RLM) 57 Stück
sonstige Entnahmestellen (SLP) 5.806 Stück
Grundzuständiger Messstellenbetreiber (§ 23c Abs. 1 Nr. 9 EnWG) 31.12.2025
Energieversorgung Gemünden GmbH
Ansprechpartner im Unternehmen für Netzzugangsfragen (§ 23c Abs. 1 Nr. 10 EnWG) 31.12.2025
E-Mail: info@energieversorgung-gemuenden.de
Telefon: 09351/941 – 610

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Netzstrukturdaten 31.12.2025

Netzverluste

Durchschnittliche Verluste je NE und Beschaffungskosten § 10 Abs. 2 StromNEV Stand 01.04.26
Netzverluste je Netz- und Umspannebene Netzverluste in % Durchschnittl. Beschaffungskosten in Ct/kWh
Netzebene MS 0,50%
Umspannebene MS/NS 1,00%
Netzebene NS 6,68%
Gesamt 6,49%  12,05
Netzverluste § 23c Abs. 3, Nr. 2 EnWG
Stand 01.04.2026
Netzverluste je Netz- und Umspannebene Netzverluste in kWh
Netzebene MS 119.409
Umspannebene MS/NS 192.758
Netzebene NS 1.562.545
Gesamt 1.874.713
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden und Summenlast der Netzverluste § 23c Abs. 3, Nr. 3, 4 EnWG Stand 01.04.26
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden Lastgang
Netzebene NS xls
Summenlast der Netzverluste Lastgang
Netzebene MS xls
Netzebene MS/NS xls
Netzebene NS xls
Mengen und Preise der Verlustenergie § 23c Abs. 3, Nr. 7 EnWG
Stand 01.04.2026
Jahr Menge Preis in Ct/kWh
2025 1.874.713 kWh 12,05

Hier können Sie die Netzdaten der EVG Gemünden als pdf herunterladen. Zum Öffnen von pdfs benötigen Sie den Adobe Reader. Falls Sie ihn nicht auf Ihrem Rechner installiert haben, können Sie ihn von der Adobe-Website kostenlos auf Ihren Rechner laden.

Netzdaten § 10 Abs. 2 StromNEV; § 23c Abs. 3 Nr. 2, 7 EnWG
Netzdaten § 23 Abs. 3 Nr. 3 EnWG

Downloads

§23c_Abs.3_Nr.1_Lastverlauf_MS
§23c_Abs.3_Nr.1_Lastverlauf_MS-NS
§23c_Abs.3_Nr.1_Lastverlauf_NS
§23c_Abs.3_Nr.3_Summenlast_Netzverluste_Gesamt
§23c_Abs.3_Nr.3_Summenlast_nicht_leistungsgemessene_Kunden_MS
§23c_Abs.3_Nr.3_Summenlast_nicht_leistungsgemessene_Kunden_MS-NS
§23c_Abs.3_Nr.3_Summenlast_nicht_leistungsgemessene_Kunden_NS
§23c_Abs.3_Nr.4_Summenlast_der_Fahrplanprognosen
§23c_Abs.3_Nr.5_Bezug_vorgelagerte_Ebene_MS
§23c_Abs.3_Nr.5_Bezug_vorgelagerte_Ebene_MS-NS
§23c_Abs.3_Nr.5_Bezug_vorgelagerte_Ebene_NS
§23c_Abs.3_Nr.6_Summenlast_Einspeisungen_MS
§23c_Abs.3_Nr.6_Summenlast_Einspeisungen_MS-NS
§23c_Abs.3_Nr.6_Summenlast_Einspeisungen_NS

INFORMATIONEN ZUM ANSCHLUSS STEUERBARER VERBRAUCHSEINRICHTUNGEN RUND UM DIE NOVELLE DES §14A ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ (ENWG)

Mit dem Umbau des Energiesystems werden immer mehr steuerbare Verbrauchseinrichtungen, das sind zum Beispiel Wärmepumpen oder private Ladeeinrichtungen für Elektroautos, an die Stromnetze vor Ort angeschlossen. Dafür bauen die Betreiber der Stromverteilnetze die Infrastruktur aus. Im Gebiet der Bayernwerk Netz GmbH ist schon sehr viel passiert: Die Netze werden bereits massiv erweitert, um die Leistung der vielen Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien aufzunehmen. Punktuell kann es jedoch vorkommen, dass in einem Netzabschnitt zusätzliche steuerbare Verbrauchseinrichtungen schneller angeschlossen werden sollen, als das Netz erweitert werden kann. Für diese Fälle bietet die Novelle des §14a EnWG nun eine Lösung, die dabei hilft, die zusätzlichen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sicher im Netz einzubinden ohne dieses lokal zu überlasten.

Ab dem 1. Januar 2024 tritt für alle Verteilnetzbetreiber die neue gesetzliche Regelung §14a EnWG in Kraft.

Die neue Regelung gilt für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden.
Anlagen ohne Vereinbarung zum bisherigen §14a EnWG sind davon ausgenommen. Bei Bestandsanlagen mit einer derartigen Vereinbarung sind Maßnahmen erst in einigen Jahren nötig – außer es sind jetzt umfassende Änderungen an der Anlage geplant.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (steuVE) sind

  • Wärmepumpen inkl. Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe),
  • Private Ladeeinrichtung für E-Autos (Wallbox, mobile Ladeeinrichtung),
  • Anlagen zur Raumkühlung,
  • Stromspeicher mit Netzbezug, die eine elektrische Leistung von mehr als 4,2 kW haben.

Was beinhalten die neuen Regelungen für Betreiber einer steuVE?

  • Wer eine neue steuVE anschließen möchte, profitiert direkt von den neuen Regelungen. Denn sie gewährleisten, dass steuVE ohne Verzug an das Netz angeschlossen werden.
  • Nur in Ausnahmesituationen, also im Fall einer drohenden Überlastung des lokalen Stromnetzes, dürfen Verteilnetzbetreiber steuVEs in den betroffenen Netzabschnitten flexibel steuern, indem sie die Leistung einzelner Anlagen kurzzeitig reduzieren – sozusagen „dimmen“.
  • In den normalen Stromverbrauch des Haushalts darf und wird der Verteilnetzbetreiber nicht eingreifen. Außerdem ist für die steuVEs eine verbleibende Mindestleistung von je 4,2 kW gegeben, mit der sie im Falle einer Dimmung weiter genutzt werden können.

Wussten Sie schon…?
Verteilnetzbetreiber dürfen bereits heute einzelne Verbrauchseinrichtungen stundenweise abschalten (Inbetriebnahme vor 01.01.2024) – vorausgesetzt ihre Betreiber sind damit einverstanden. Im Gegenzug profitieren die Betreiber der Anlagen von vergünstigten Netzentgelten. Die neue Regelung nach §14a EnWG baut dieses Konzept weiter aus.

Das gilt für bestehende Anlagen
Bestehende Anlagen sind nur von den neuen Regelungen berührt, wenn zum jetzigen Zeitpunkt mit der Bayernwerk Netz GmbH eine Vereinbarung zur Steuerung dieser Anlage vereinbart wurde. In diesem Fall ist ein Funkrundsteuerempfänger für die Anlage im Zählerschrank mit verbaut.
Netzkundinnen und -kunden haben aber noch Zeit: Die Anlage muss erst bis zum 01.01.2029 in die neue Regelung überführt werden. Aktuell gibt es hier für unsere Kundinnen und Kunden also nichts zu tun.
Wenn keine Vereinbarung zum bestehenden §14a EnWG mit der Bayernwerk Netz GmbH zur Steuerung der Anlage getroffen wurde, ist diese von den neuen Regelungen der Bundesnetzagentur ausgenommen. Netzkundinnen und -kunden können aber freiwillig in die neue Regelung wechseln und von niedrigeren Netzentgelten profitieren. Dazu kontaktieren Sie am besten Ihren Elektroinstallateur:in.
Wichtig: Bei umfassenden Änderungen der bestehenden Anlage, etwa einer erheblichen Leistungserhöhung oder dem Einbau zusätzlicher Geräte, kann es sein, dass die neue Regelung greift. Auch hier weiß ihr Elektroinstallateur:in Bescheid.

Wichtig:
Für bestehende Nachtspeicherheizungen bleiben die derzeit geltenden Regeln nach bisherigem §14a EnWG bestehen.

Das gilt für Neuanlagen
Wer eine Anlage ab dem 01.01.2024 in Betrieb nimmt profitiert direkt von den neuen Regelungen: Denn der Anschluss der steuVE ans Netz ist nun gesetzlich garantiert.
Die Anmeldung einer neuen steuVE erfolgt über Ihren Elektroinstallateur:in. Diese melden Ihre Anlage über unser Zum Onlineportal an.
Nach der neuen Regelung haben Netzkundinnen und -kunden die Wahl zwischen mehreren Tarifsystemen, den sogenannten Modulen. Nähere Informationen zu den preislichen Vorteilen der einzelnen Module finden Sie in unserem Preisblatt zu den Netzentgelten https://www.vwg-energie.de/portfolio/netz-strom/.

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