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Netzdaten

Netzdaten

Hier finden Sie die Strukturmerkmale und netzrelevanten Daten des Stromnetzes der Energieversorgung Gemünden GmbH

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Jahreshöchstlast und Lastverlauf als viertelstündliche Leistungsmessung
(EnWG § 23c, Abs. 3, Nr. 1)
Stand 01.04.25
Netz und Umspannebene Jahreshöchstlast in kW Zeitpunkt Beginn der Viertel Stunde Lastgang
Netzebene MS 5.732 22.01.24 11:45 xls
Umspannebene MS/NS 4.997 20.01.24 17:45 xls
Netzebene NS 4.841 20.01.24 17:45 xls
Gesamt 5.732 xls
Bezug aus vorgelagerter Netz- oder Umspannebene (EnWG § 23c, Abs. 3, Nr. 5) Stand 01.04.25
Netz und Umspannebene Höchstentnahmelast aus vorgelagerten Netzebenen in kW Zeitpunkt Beginn der Viertel Stunde Bezug aus vorgelagerten Netzebenen in kWh Lastgang
Netzebene MS 5.672 17.01.24 17:45 22.256.946 xls
Umspannebene MS/NS 4.997 20.01.24 17:45 19.245.242 xls
Netzebene NS 4.805 20.01.24 17:45 18.455.174 xls
Summe aller Einspeisungen (EnWG § 23c, Abs. 3, Nr. 6) Stand 01.04.25
Mittelspannung Einspeisung Rückspeisung Lastgang
Januar 78.748 kWh
Februar 148.063 kWh
März 275.345 kWh
April 378.079 kWh
Mai 427.478 kWh
Juni 385.074 kWh
Juli 426.755 kWh
August 513.112 kWh
September 311.684 kWh
Oktober 145.598 Wh
November 87.875 Wh
Dezember 76.575 kWh
Gesamt 3.24.387 kWh xls
Summe aller Einspeisungen (EnWG § 23c, Abs. 3, Nr. 6) Stand 01.04.25
Umspannung Mittelspannung/Niederspannung Einspeisung Rückspeisung Lastgang
Januar 0 kWh
Februar 0 kWh
März 0 kWh
April 0 kWh
Mai 0 kWh
Juni 0 kWh
Juli 0 kWh
August 0 kWh
September 0 kWh
Oktober 0 kWh
November 0 kWh
Dezember 0 kWh
Gesamt 0 kWh 0 kWh xls
Summe aller Einspeisungen (EnWG § 23c, Abs. 3, Nr. 6) Stand 01.04.25
Niederspannung Einspeisung Rückspeisung Lastgang
Januar 104.558 kWh
Februar 179.539 kWh
März 376.933 kWh
April 559.351 kWh
Mai 625.895 kWh
Juni 723.153 kWh
Juli 814.281 kWh
August 796.882 kWh
September 494.544 kWh
Oktober 246.038 kWh
November 116.178 kWh
Dezember 76.868 kWh
Gesamt 5.114.220 kWh 0 kWh xls

Hier können Sie die Netzdaten der EVG Gemünden als pdf herunterladen. Zum Öffnen von pdfs benötigen Sie den Adobe Reader. Falls Sie ihn nicht auf Ihrem Rechner installiert haben, können Sie ihn von der Adobe-Website kostenlos auf Ihren Rechner laden.

Netzdaten § 23c Abs. 3 Nr. 1
Netzdaten § 23c Abs. 3 Nr. 5
Netzdaten § 23c Abs. 3 Nr. 6

Netzstrukturdaten

Hier finden Sie die Strukturmerkmale und netzrelevanten Daten des Stromnetzes der Energieversorgung Gemünden GmbH

Netzstrukturdaten gemäß § 23c Abs. 1 Nr. 1 – 10 EnWG, Stand: 31.12.2024
Stromkreislängen (§ 23c Abs. 1 Nr. 1 EnWG) 31.12.2024
Mittelspannung (MS) – Kabel 53,0 km
Niederspannung (NS) – Kabel 219,3 km
Mittelspannung (MS) – Freileitung 5,0 km
Niederpannung (NS) – Freileitung 12,1 km
Installierte Leistung (eigene Trafos)
(§ 23c Abs. 1 Nr. 2 EnWG)
31.12.2024
Umspannebene MS/NS (eigene Trafos)
24.005 kVA
Umspannebene MS/NS (kundenseitige Trafos)
12.620 kVA
Entnommene Jahresarbeit (Letztverbraucher, Weiterverteiler und eigene Netze)
(§ 23c Abs. 1 Nr. 3 EnWG)
31.12.2024
Netzebene MS 23.911.055 kWh
Umspannebene MS/NS 19.043.424 kWh
Netzebene NS 22.015.700 kWh
Anzahl Entnahmestellen (Letztverbraucher, Weiterverteiler und eigene Netze) (§ 23c Abs. 1 Nr. 4 EnWG) 31.12.2024
Netzebene MS 89 Stück
Umspannebene MS/NS 74 Stück
Netzebene NS 5.848 Stück
Netzanschlüsse des Vorjahres nach Bearbeitungshorizont 31.12.2024
Netzebene MS (> 3 Monate)
Daten in Ermittlung
Umspannebene MS/NS (> 6 Monate)
Daten in Ermittlung
Netzebene NS (Gesamt)
Daten in Ermittlung
Netzebene MS (> 3 Monate)
Daten in Ermittlung
Umspannebene MS/NS (> 6 Monate)
Daten in Ermittlung
Netzebene NS (Gesamt)
Daten in Ermittlung
Einwohnerzahl (§ 23c Abs. 1 Nr. 5 EnWG)  31.12.2024
Netzgebiet 10.012 Personen
Flächen (§ 23c Abs. 1 Nr. 6 u. Nr. 7 EnWG) 31.12.2024
Versorgte Fläche 8,05 km²
Geographische Fläche 75,06 km²
Anzahl Entnahmestellen (§ 23c Abs. 1 Nr. 8 EnWG) 31.12.2024
mit registrierender Lastgangsmessung (RLM) 57 Stück
sonstige Entnahmestellen (SLP) 5.819 Stück
Grundzuständiger Messstellenbetreiber (§ 23c Abs. 1 Nr. 9 EnWG) 31.12.2024
Energieversorgung Gemünden GmbH
Ansprechpartner im Unternehmen für Netzzugangsfragen (§ 23c Abs. 1 Nr. 10 EnWG) 31.12.2024
E-Mail: info@energieversorgung-gemuenden.de
Telefon: 09351/941 – 610

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Netzstrukturdaten 31.12.2024

Netzverluste

Durchschnittliche Verluste je NE und Beschaffungskosten § 10 Abs. 2 StromNEV Stand 01.04.25
Netzverluste je Netz- und Umspannebene Netzverluste in % Durchschnittl. Beschaffungskosten in Ct/kWh
Netzebene MS 1,00%
Umspannebene MS/NS 1,30%
Netzebene NS 3,92%
Gesamt 4,85%  15,788
Netzverluste § 23c Abs. 3, Nr. 2 EnWG
Stand 01.04.2024
Netzverluste je Netz- und Umspannebene Netzverluste in kWh
Netzebene MS 241.526
Umspannebene MS/NS 250.825
Netzebene NS 897.692
Gesamt 1.390.043
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden und Summenlast der Netzverluste § 23c Abs. 3, Nr. 3, 4 EnWG Stand 01.04.25
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden Lastgang
Netzebene NS xls
Summenlast der Netzverluste Lastgang
Netzebene MS xls
Netzebene MS/NS xls
Netzebene NS xls
Mengen und Preise der Verlustenergie § 23c Abs. 3, Nr. 7 EnWG
Stand 01.04.2025
Jahr Menge Preis in Ct/kWh
2024 1.390.043 kWh 15,788

Hier können Sie die Netzdaten der EVG Gemünden als pdf herunterladen. Zum Öffnen von pdfs benötigen Sie den Adobe Reader. Falls Sie ihn nicht auf Ihrem Rechner installiert haben, können Sie ihn von der Adobe-Website kostenlos auf Ihren Rechner laden.

Netzdaten § 10 Abs. 2 StromNEV; § 23c Abs. 3 Nr. 2, 7 EnWG
Netzdaten § 23 Abs. 3 Nr. 3 EnWG

Downloads

§23c_Abs.3_Nr.1_Lastverlauf_MS
§23c_Abs.3_Nr.1_Lastverlauf_MS-NS
§23c_Abs.3_Nr.1_Lastverlauf_NS
§23c_Abs.3_Nr.3_Summenlast_Netzverluste_Gesamt
§23c_Abs.3_Nr.3_Summenlast_nicht_leistungsgemessene_Kunden_MS
§23c_Abs.3_Nr.3_Summenlast_nicht_leistungsgemessene_Kunden_MS-NS
§23c_Abs.3_Nr.3_Summenlast_nicht_leistungsgemessene_Kunden_NS
§23c_Abs.3_Nr.4_Summenlast_der_Fahrplanprognosen
§23c_Abs.3_Nr.5_Bezug_vorgelagerte_Ebene_MS
§23c_Abs.3_Nr.5_Bezug_vorgelagerte_Ebene_MS-NS
§23c_Abs.3_Nr.5_Bezug_vorgelagerte_Ebene_NS
§23c_Abs.3_Nr.6_Summenlast_Einspeisungen_MS
§23c_Abs.3_Nr.6_Summenlast_Einspeisungen_MS-NS
§23c_Abs.3_Nr.6_Summenlast_Einspeisungen_NS

INFORMATIONEN ZUM ANSCHLUSS STEUERBARER VERBRAUCHSEINRICHTUNGEN RUND UM DIE NOVELLE DES §14A ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ (ENWG)

Mit dem Umbau des Energiesystems werden immer mehr steuerbare Verbrauchseinrichtungen, das sind zum Beispiel Wärmepumpen oder private Ladeeinrichtungen für Elektroautos, an die Stromnetze vor Ort angeschlossen. Dafür bauen die Betreiber der Stromverteilnetze die Infrastruktur aus. Im Gebiet der Bayernwerk Netz GmbH ist schon sehr viel passiert: Die Netze werden bereits massiv erweitert, um die Leistung der vielen Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien aufzunehmen. Punktuell kann es jedoch vorkommen, dass in einem Netzabschnitt zusätzliche steuerbare Verbrauchseinrichtungen schneller angeschlossen werden sollen, als das Netz erweitert werden kann. Für diese Fälle bietet die Novelle des §14a EnWG nun eine Lösung, die dabei hilft, die zusätzlichen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sicher im Netz einzubinden ohne dieses lokal zu überlasten.

Ab dem 1. Januar 2024 tritt für alle Verteilnetzbetreiber die neue gesetzliche Regelung §14a EnWG in Kraft.

Die neue Regelung gilt für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden.
Anlagen ohne Vereinbarung zum bisherigen §14a EnWG sind davon ausgenommen. Bei Bestandsanlagen mit einer derartigen Vereinbarung sind Maßnahmen erst in einigen Jahren nötig – außer es sind jetzt umfassende Änderungen an der Anlage geplant.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (steuVE) sind

  • Wärmepumpen inkl. Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe),
  • Private Ladeeinrichtung für E-Autos (Wallbox, mobile Ladeeinrichtung),
  • Anlagen zur Raumkühlung,
  • Stromspeicher mit Netzbezug, die eine elektrische Leistung von mehr als 4,2 kW haben.

Was beinhalten die neuen Regelungen für Betreiber einer steuVE?

  • Wer eine neue steuVE anschließen möchte, profitiert direkt von den neuen Regelungen. Denn sie gewährleisten, dass steuVE ohne Verzug an das Netz angeschlossen werden.
  • Nur in Ausnahmesituationen, also im Fall einer drohenden Überlastung des lokalen Stromnetzes, dürfen Verteilnetzbetreiber steuVEs in den betroffenen Netzabschnitten flexibel steuern, indem sie die Leistung einzelner Anlagen kurzzeitig reduzieren – sozusagen „dimmen“.
  • In den normalen Stromverbrauch des Haushalts darf und wird der Verteilnetzbetreiber nicht eingreifen. Außerdem ist für die steuVEs eine verbleibende Mindestleistung von je 4,2 kW gegeben, mit der sie im Falle einer Dimmung weiter genutzt werden können.

Wussten Sie schon…?
Verteilnetzbetreiber dürfen bereits heute einzelne Verbrauchseinrichtungen stundenweise abschalten (Inbetriebnahme vor 01.01.2024) – vorausgesetzt ihre Betreiber sind damit einverstanden. Im Gegenzug profitieren die Betreiber der Anlagen von vergünstigten Netzentgelten. Die neue Regelung nach §14a EnWG baut dieses Konzept weiter aus.

Das gilt für bestehende Anlagen
Bestehende Anlagen sind nur von den neuen Regelungen berührt, wenn zum jetzigen Zeitpunkt mit der Bayernwerk Netz GmbH eine Vereinbarung zur Steuerung dieser Anlage vereinbart wurde. In diesem Fall ist ein Funkrundsteuerempfänger für die Anlage im Zählerschrank mit verbaut.
Netzkundinnen und -kunden haben aber noch Zeit: Die Anlage muss erst bis zum 01.01.2029 in die neue Regelung überführt werden. Aktuell gibt es hier für unsere Kundinnen und Kunden also nichts zu tun.
Wenn keine Vereinbarung zum bestehenden §14a EnWG mit der Bayernwerk Netz GmbH zur Steuerung der Anlage getroffen wurde, ist diese von den neuen Regelungen der Bundesnetzagentur ausgenommen. Netzkundinnen und -kunden können aber freiwillig in die neue Regelung wechseln und von niedrigeren Netzentgelten profitieren. Dazu kontaktieren Sie am besten Ihren Elektroinstallateur:in.
Wichtig: Bei umfassenden Änderungen der bestehenden Anlage, etwa einer erheblichen Leistungserhöhung oder dem Einbau zusätzlicher Geräte, kann es sein, dass die neue Regelung greift. Auch hier weiß ihr Elektroinstallateur:in Bescheid.

Wichtig:
Für bestehende Nachtspeicherheizungen bleiben die derzeit geltenden Regeln nach bisherigem §14a EnWG bestehen.

Das gilt für Neuanlagen
Wer eine Anlage ab dem 01.01.2024 in Betrieb nimmt profitiert direkt von den neuen Regelungen: Denn der Anschluss der steuVE ans Netz ist nun gesetzlich garantiert.
Die Anmeldung einer neuen steuVE erfolgt über Ihren Elektroinstallateur:in. Diese melden Ihre Anlage über unser Zum Onlineportal an.
Nach der neuen Regelung haben Netzkundinnen und -kunden die Wahl zwischen mehreren Tarifsystemen, den sogenannten Modulen. Nähere Informationen zu den preislichen Vorteilen der einzelnen Module finden Sie in unserem Preisblatt zu den Netzentgelten https://www.vwg-energie.de/portfolio/netz-strom/.

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