Netzanschluss
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederspannungsnetz und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Energieversorgung Gemünden GmbH ab 01.06.2019 die neuen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sowie die ergänzenden Hinweise zur TAB. Sie löst damit die seit dem Jahre 2008 gültigen TAB 2007 ab. Die Übergangsfrist für in Plan und Bau befindliche Anlagen beträgt ein Jahr.
Wesentlicher Grund für die Überarbeitung ist die Anpassung an die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Die in der TAB beschriebenen Anforderungen dienen gemäß dieser Verordnung der sicheren und störungsfreien Stromversorgung und gelten nun für alle an das Niederspannungsnetz angeschlossenen Kundenanlagen.
NAV
Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck (NAV).
Information über Vertragsanpassungsmöglichkeiten gem § 115 EnWG § 29 Abs. 1 Satz 1 NAV
Die NAV ist für alle mit der Energieversorgung Gemünden bestehenden Niederspannungsnetzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom haben, anzuwenden. Die Energieversorgung Gemünden GmbH passt daher alle betroffenen Vertragsverhältnisse gemäß § 29 Absatz 1 Satz 3 NAV in Verbindung mit § 115 Absatz 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an.
Ergänzende Bedingungen der EVG zur NAV
Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Gemünden GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV).