EEG-Umlage
Die EEG-Umlage ist ein fester Bestandteil des Strompreises. Durch sie wird die Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien refinanziert und auf die Stromkunden verteilt. Von den Übertragungsnetzbetreibern wird die EEG-Umlage jährlich ermittelt und auf der gemeinsamen Internetplattform www.netztransparenz.de veröffentlicht (i.d.R. am 15. Oktober für das Folgejahr). Hier finden Sie auch viele weitere Informationen zum Thema EEG-Umlage. Die EEG-Umlage beträgt für Strom in 2022 – 3,723 ct/kWh.
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 (01.08.2014 in Kraft getreten) wurde festgelegt, dass die EEG-Umlage auch für selbst erzeugten und eigenverbrauchten Strom aus Stromerzeugungsanlagen zu erheben ist. Ziel dieser Änderungen ist es, die Kosten der Energiewende zu minimieren und verursachergerechter zu verteilen (§ 61 EEG 2014). Die Regelungen werden im EEG 2017 in modifzierter Form fortgeführt.
Prozessablauf Eigenversorgung mit Ausnahmen, Höhe der EEG-Umlage und Zuständigkeit
Quelle: Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW
Fragen und Antworten rund um die EEG-Umlage finden Sie hier: www.bayernwerk.de/EEG-Umlage
FAQ’s zum Marktstammdatenregister
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