Seit dem 01.04.2025 können Betreiber einer steuVE nach §14a EnWG (alt und neu) freiwillig auch in das Modul 3 wechseln.

Dies gilt auch für Anlagen (Inbetriebnahme vor dem 31.12.2023) die schon in das Modul 1 oder Modul 2 §14a EnWG (neu) gewechselt haben und auch für Anlagen (Inbetriebnahme ab 01.04.2024) die sich für Modul 1 oder Modul 2 bei der Inbetriebnahme entschieden haben.

Kunde mit Bestandsanlage  (§14a alt) wechselt in Modul 1:

  • Kein Wechsel auf ein iMSys mit Steuerbox sofort erforderlich
  • Messung Zähler+FRE kann bis zum nächsten Turnuswechsel verbleiben
  • Nur Umstellung im ERP-System erforderlich.

Kunde mit Bestandsanlage (§14a alt) wechselt in Modul 2:

  • Einbau zusätzliche Zählung erforderlich: iMSYs und Steuerbox (sobald verfügbar)
  • Umstellung/Neuanlage im ERP-System erforderlich.

Kunde mit Bestandsanlage (§14a alt) wechselt in Modul 3:

  • Wechsel auf ein iMSys mit Steuerbox(sobald verfügbar nachzurüsten) erforderlich
  • Keine separate Zählung erforderlich
  • Umstellung im ERP-System erforderlich.

 

Festlegung
Beschluss
Anlage 1
Wechselformular für Bestandsanlagen in die netzorientierte Steuerung