Seit dem 01.04.2025 können Betreiber einer steuVE nach §14a EnWG (alt und neu) freiwillig auch in das Modul 3 wechseln.
Dies gilt auch für Anlagen (Inbetriebnahme vor dem 31.12.2023) die schon in das Modul 1 oder Modul 2 §14a EnWG (neu) gewechselt haben und auch für Anlagen (Inbetriebnahme ab 01.04.2024) die sich für Modul 1 oder Modul 2 bei der Inbetriebnahme entschieden haben.
Kunde mit Bestandsanlage (§14a alt) wechselt in Modul 1:
- Kein Wechsel auf ein iMSys mit Steuerbox sofort erforderlich
- Messung Zähler+FRE kann bis zum nächsten Turnuswechsel verbleiben
- Nur Umstellung im ERP-System erforderlich.
Kunde mit Bestandsanlage (§14a alt) wechselt in Modul 2:
- Einbau zusätzliche Zählung erforderlich: iMSYs und Steuerbox (sobald verfügbar)
- Umstellung/Neuanlage im ERP-System erforderlich.
Kunde mit Bestandsanlage (§14a alt) wechselt in Modul 3:
- Wechsel auf ein iMSys mit Steuerbox(sobald verfügbar nachzurüsten) erforderlich
- Keine separate Zählung erforderlich
- Umstellung im ERP-System erforderlich.
Festlegung
Beschluss
Anlage 1
Wechselformular für Bestandsanlagen in die netzorientierte Steuerung
