
NETZE
EEG/KWK-G
Seit Inkraftsetzung des novellierten EEG zum 1.12.2006 sind die Netzbetreiber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des § 14 a Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten und des § 15 Transparenz des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erstmalig zum 30.4.2007 verpflichtet, sowohl Bewegungs- als auch Anlagenstammdaten aller in das Netz des Netzbetreiber einspeisenden EEG-Anlagen öffentlich per Internet zugänglich zu machen.
Die Daten sind in Form und Inhalt mit der gesetzlich geforderten Mitteilungs- und Veröffentlichungspflicht an den Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur identisch.
Informationen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finden Sie hier:
EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2015
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für 2015
Die diesjährige Formatvorlage basiert auf einer kategorien- und anlagenscharfen Darstellungsform.
Anlagenstammdaten
Bewegungsdaten und vermiedene Netzentgelte
Testatsdaten
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für 2014
Die diesjährige Formatvorlage basiert auf einer kategorien- und anlagenscharfen Darstellungsform.
Anlagenstammdaten
Bewegungsdaten und vermiedene Netzentgelte
Testatsdaten
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für 2013
Die diesjährige Formatvorlage basiert auf einer kategorien- und anlagenscharfen Darstellungsform.
Anlagenstammdaten
Bewegungsdaten und vermiedene Netzentgelte
Testatsdaten
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für 2012
Die diesjährige Formatvorlage basiert auf einer kategorien- und anlagenscharfen Darstellungsform.
Anlagenstammdaten
Bewegungsdaten und vermiedene Netzentgelte
Testatsdaten
Downloads
Vergütungsverzicht, Formulare Biomasse und EEG-Umlage
EEG 2017
Downloads
Anmeldung von Bilanzkreiswechseln Erstzuordnung von Neuanlagen Rueckzuordnung von Anlagen
Erklärung zur Fernsteuerbarkeit EEG 2017